EU-Chile – politische Einigung über ein neues Rahmenabkommen und handelspolitische Vereinbarungen
Am 9. Dezember haben die KOM und die Regierung von Chile eine politische Einigung für ein neues Rahmenabkommen und die handelspolitischen Vereinbarungen erzielt. Damit wurden die Verhandlungen zur Modernisierung des Freihandelsteils im Rahmen des bestehenden Assoziierungsabkommens zu einem positiven Abschluss gebracht. Die Verhandlungen über die Modernisierung der seit 2002 bestehenden Vereinbarungen begangen im November 2017.
Dank des überarbeiteten Freihandelsteils des Abkommens sollen künftig die meisten verbleibenden Handelszölle auf Waren entfallen. Vor allem der gegenseitige Zugang für Dienstleistungen und der Handel für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird erleichtert. Verbesserungen sind zudem für EU-Unternehmen bei der Erbringung von Dienstleistungen in Chile, u. a. in den Bereichen Lieferdienste, Telekommunikation, Seeverkehr und Finanzdienstleistungen verabredet. Insgesamt erhofft sich die KOM einen Exportzuwach um jährlich bis zu 4,5 Mrd. €.
Der Zugang für EU-Unternehmen zu chilenischen Rohstoffen soll ebenfalls vereinfacht werden. Dies betrifft u. a. Lithium sowie, Kupfer und mit Blick in die Zukunft auch den Energieträger Wasserstoff.
Die neuen Nachhaltigkeitskriterien der KOM für ein grünes und gerechtes Wirtschaftswachstum finden Anwendung. Umwelt- und Klimaschutz sowie Arbeitnehmerrechte werden nachprüfbare Kriterien.
Die EU und Chile verständigten sich darauf, dass das modernisierte Abkommen aus zwei Rechtsakten bestehen wird. Das umfassende Rahmenabkommen muss von allen Mitgliedsstaaten der EU und von Chile ratifiziert werden. Daneben ist ein Interims-Freihandelsabkommen vorgesehen, welches als sog. „EU-only“-Abkommen lediglich die Freihandelsthemen abdeckt. Dieses kann durch die EU-Institutionen ohne gesonderte Ratifizierung der Mitgliedstaaten angenommen und somit zeitnah in Kraft gesetzt werden. Marcus Körber
PM der KOM (EN)