EU erlässt fünftes Sanktionspaket gegen Russland
Die EU hat am 8. April das fünfte Sanktionspaket gegen Russland infolge der russischen Aggression gegen die Ukraine beschlossen. Dieses neue Sanktionspaket umfasst sechs Säulen: (1) Einfuhrverbot für Kohle aus Russland ab August 2022; (2) Vollständiges Transaktionsverbot gegen vier russische Banken mit einem Marktanteil von 23 % am russischen Bankensektor, darunter die zweitgrößte russische Bank VTB; (3) Beschränkter Zugang zu EU-Häfen für russische und von Russland betriebene Schiffe und Verbot für russische und belarussische Kraftverkehrsunternehmen zur Erbringung von Lastverkehrsdienstleistungen in der EU; (4) Ausfuhrverbote für eine Reihe weiterer Güter, u. a. von Quantencomputern und fortschrittlichen Halbleitern; (5) Einfuhrverbote für Erzeugnisse aus Holz, Zement, Meeresfrüchte, etc.; (6) Weitere Maßnahmen wie z. B. ein allgemeines Verbot der Teilnahme russischer Unternehmen an der Vergabe öffentlicher Aufträge in den EU-Mitgliedsstaaten.
Im Sanktionspaket enthalten ist zudem eine Liste von 217 bisher nicht erfassten Einzelpersonen und von 18 zusätzlichen Unternehmen, darunter zahlreiche in der Rüstungsbranche aktive Firmen.
Bei einem Treffen der EU-Außenminister am 11. April soll über weitere Sanktionen beraten werden. Morlin Schmerfeld/ Marcus Körber