KOM leitet neues Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn wegen NGO-Gesetz ein
Die KOM hat am 18. Februar 2021 ein neues Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn eingeleitet. In einem Aufforderungsschreiben an Ungarn fordert die KOM Ungarn dazu auf, dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Juni 2020 zum ungarischen Gesetz über ausländische Nichtregierungsorganisationen (NGO-Gesetz) nachzukommen. In seinem Urteil entschied der EuGH, dass das ungarische NGO-Gesetz gegen die EU-Vorschriften über den freien Kapitalverkehr sowie gegen das Grundrecht auf den Schutz personenbezogener Daten und die Vereinigungsfreiheit verstößt. Der EuGH betonte insbesondere in seinem Urteil, dass das Recht auf Vereinigungsfreiheit eine der wesentlichen Grundlagen einer demokratischen und pluralistischen Gesellschaft ist und dass dies das Recht der NGOs einschließt, Fördermittel zu sichern. Das ungarische Gesetz bedrohe die Rolle der Zivilgesellschaft als unabhängiger Akteur in demokratischen Gesellschaften, indem es das Recht auf Vereinigungsfreiheit einschränke, ein Klima des Misstrauens gegenüber NGOs schaffe und die Privatsphäre der Geber verletzt.
Urteile des EuGH sind unmittelbar bindend für den betreffenden Mitgliedstaat. Laut KOM hat Ungarn bisher nicht die notwendigen Maßnahmen ergriffen, um dem EuGH-Urteil zu entsprechen. Ungarn hat nun zwei Monate Zeit, um die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen. Andernfalls kann die KOM den EuGH erneut anrufen und finanzielle Sanktionen beantragen. Roberta Ferrario