EU lockert Wirtschaftssanktionen gegen Syrien

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Der Rat hat die von der KOM vorgeschlagenen VOen angenommen, durch die fast alle wirtschaftlichen Sanktionen gegen Syrien aufgehoben werden. Ausgenommen bleiben Maßnahmen aus Sicherheitsgründen. Von der Sanktionsliste gestrichen wurden 24 Organisationen, darunter die syrische Zentralbank sowie Unternehmen aus den Bereichen Öl, Baumwolle, Telekommunikation und Medien. Die Aufhebung ist am 29. Mai in Kraft getreten. Sanktionen gegen Personen und Organisationen mit Verbindungen zum Assad-Regime bleiben jedoch bis mindestens 1. Juni 2026 bestehen.
Hintergrund der Aufhebung der Sanktionen ist ein politischer Beschluss des Rates vom 20. Mai, der auf die Aussetzung einer Reihe von Wirtschaftssanktionen im Februar folgte. Er ist Teil der Bemühungen der EU, einen inklusiven politischen Übergang in Syrien sowie eine rasche sozioökonomische Erholung, den Wiederaufbau und die Stabilisierung im Land zu unterstützen. Tanja Winninger