Die Überarbeitung des europäischen Emissionshandelssystems (EHS) ist einer der zentralen Aspekte des „Fit-für-55“-Pakets, da die KOM in einem marktgesteuerten CO2-Preis ein wichtiges Instrument zur Reduktion von Treibhausgasen sieht. In ihrem Vorschlag vom 14. Juli empfiehlt sie deshalb eine Reihe von Reformen am bestehenden EHS. So sollen die Treibhausgasemissionen in den Sektoren des EHS, bislang sind das v. a. die Stromerzeugung und große Industrieanlagen, bis 2030 um 61 % statt 43 % fallen, der Sektor Seeverkehr soll hinzugefügt werden, und die bisher kostenfreien Zertifikate für den Luftverkehr bis 2027 sollen schrittweise auslaufen.
Neue Waldstrategie soll Multifunktionalität der europäischen Wälder sichern
/in Klima, Energie, Umwelt, VerkehrMit ihrer neuen EU-Waldstrategie vom 16. Juli will die KOM die Multifunktionalität der europäischen Wälder gewährleisten und Zielkonflikte bei deren sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Nutzung lösen.
„Fit-für-55“ – Neuer Vorschlag zur Infrastruktur für alternative Kraftstoffe
/in VerkehrIm Rahmen des „Fit-für-55“-Pakets hat die KOM am 14. Juli einen Vorschlag für eine neue VO über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe vorgelegt. Mit dem Vorschlag soll die aktuell in diesem Bereich geltende RL in eine VO umgewandelt und ein ambitionierterer Rahmen für den Ausbau alternativer Kraftstoffe zur Erreichung der EU-Klimaziele geschaffen werden. Begleitet wird der Vorschlag durch einen strategischen Einführungsplan in Form einer KOM-Mitteilung.
„Fit-für-55“ – KOM schlägt Klima-Sozialfonds vor
/in Beschäftigung & SozialesDie KOM hat am 14. Juli im Rahmen des „Fit-für-55“-Pakets die Einrichtung eines Klima-Sozialfonds vorgeschlagen. Ziel der insgesamt 12 Legislativvorschläge des „Fit-für-55“-Pakets ist es, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 zu senken. Der Klima-Sozialfonds soll dabei helfen, die sozialen Auswirkungen der grünen Transformation abzumildern.
„Fit-für-55“ – Europäische Wälder sollen mehr zur Vermeidung des Klimawandels beitragen
/in Klima, Energie, UmweltDie KOM hat am 14. Juli im Rahmen des „Fit-für-55“-Pakets Änderungen an der VO über Emissionen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF-VO) vorgeschlagen. Bislang musste jeder Mitgliedstaat lediglich sicherstellen, dass sich die Treibhausgasemissionen aus diesen Sektoren und die Einlagerung von CO2 in Bäumen, Mooren und Böden von 2021-2030 die Waage halten. Diese Einlagerung von CO2 – die Senkenfunktion – wird in der künftigen Klimapolitik eine noch größere Rolle spielen, da das neue EU-Klimaziel als Nettoziel definiert ist.
„Fit-für-55“ – KOM schlägt höhere nationale Ziele unter der Lastenteilungs-VO vor
/in Klima, Energie, UmweltIn der Lastenteilungs-VO wurden bislang verbindliche nationale Ziele für die Reduktion von Treibhausgasen in den Sektoren Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, Abfall und kleinere Industrieanlagen, die nicht vom Emissionshandel erfasst werden, festgeschrieben. Mit ihrem Vorschlag vom 14. Juli im Zuge des „Fit-für-55“-Pakets würde die KOM an dieser Architektur auch nur wenig verändern.
„Fit-für-55“ – Reform und Erweiterung des EU-Emissionshandelssystems
/in Klima, Energie, UmweltDie Überarbeitung des europäischen Emissionshandelssystems (EHS) ist einer der zentralen Aspekte des „Fit-für-55“-Pakets, da die KOM in einem marktgesteuerten CO2-Preis ein wichtiges Instrument zur Reduktion von Treibhausgasen sieht. In ihrem Vorschlag vom 14. Juli empfiehlt sie deshalb eine Reihe von Reformen am bestehenden EHS. So sollen die Treibhausgasemissionen in den Sektoren des EHS, bislang sind das v. a. die Stromerzeugung und große Industrieanlagen, bis 2030 um 61 % statt 43 % fallen, der Sektor Seeverkehr soll hinzugefügt werden, und die bisher kostenfreien Zertifikate für den Luftverkehr bis 2027 sollen schrittweise auslaufen.
„Fit-für-55“ – KOM schlägt Mechanismus für Klimaabgaben auf Importe vor
/in Klima, Energie, UmweltAm 14. Juli veröffentlichte die KOM ihren VO-Vorschlag über die Einrichtung eines CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM). Dieser Mechanismus soll als Schutz das sogenannte „carbon leakage“ verhindern, also das Verlagern von Produktionsstätten in einen Drittstaat mit weniger strengen Emissionsauflagen. Bislang wird carbon leakage v. a. durch die Zuteilung von kostenfreien Verschmutzungsrechten im europäischen Emissionshandel (EHS) für Sektoren, die besonders im internationalen Wettbewerb stehen, verhindert. Allerdings schwächt die kostenlose Zuteilung aus Sicht der KOM das Preissignal und damit den Anreiz, in Emissionsreduktionen zu investieren. Dies soll sich mit dem CBAM ändern.
„Fit-für-55“ – KOM sieht Steigerung der Energieeffizienz als wichtiges Ziel
/in Klima, Energie, UmweltAm 14. Juli hat die KOM einen Vorschlag zur Überarbeitung der Energieeffizienz-RL veröffentlicht. Im Mittelpunkt steht darin ein Ziel für die Senkung des Endenergieverbrauchs von 36 % bis 2030, bislang lag dieses Ziel bei 32,5 %. Dies wird eine besondere Anstrengung der Mitgliedstaaten erfordern, da sie bereits das alte Ziel zu verfehlen drohen. Deswegen soll das verbindliche EU-Ziel von indikativen nationalen Beiträgen auf nationaler Ebene flankiert werden. Außerdem schlägt die KOM die Erhöhung der jährlichen Energieeinsparverpflichtung der Mitgliedstaaten von 0,8 % auf 1,5 % vor.
„Fit-für-55“ – KOM schlägt Stärkung der Erneuerbare-Energien-RL vor
/in Klima, Energie, UmweltUm die Nutzung Erneuerbarer Energien (EE) für die Stromerzeugung, aber auch in Sektoren wie Gebäude, Verkehr und Industrie zu fördern, hat die KOM am 14. Juli die Überarbeitung der Erneuerbare-Energien-RL vorgeschlagen. Als neues Ausbauziel für EE bis 2030 strebt die KOM nun an, dass 40 % des Energiemixes aus EE bestehen. Dies würde eine Verdopplung gegenüber dem Stand von 2019 bedeuten.
„Fit-für-55“ – Überarbeitung der CO2-Flottengrenzwerte
/in VerkehrDie KOM hat im Rahmen des „Fit-für-55“-Pakets einen Vorschlag zur Überarbeitung der VO zur Festsetzung von CO2-Emissionsnormen für neue PKW und leichte Nutzfahrzeuge vorgelegt. Die Emissionsnormen sind Grenzwerte, welche durch die Flotte eines Fahrzeugherstellers, also alle im Berechnungsjahr neu verkauften Fahrzeuge, im Durchschnitt nicht überschritten werden dürfen. Mit den neuen Grenzwerten soll der Umstieg auf emissionsfreie und -arme Fahrzeuge beschleunigt werden.