Auf Grundlage von wissenschaftlichen Gutachten hat die KOM aktuell einen Vorschlag zur Festlegung von Fangbeschränkungen für Fischbestände im Atlantik und in der Nordsee für 2021 vorgelegt. Der Vorschlag sieht 23 zulässige Gesamtfangmengen vor.
Auf Grundlage von wissenschaftlichen Gutachten hat die KOM aktuell einen Vorschlag zur Festlegung von Fangbeschränkungen für Fischbestände im Atlantik und in der Nordsee für 2021 vorgelegt. Der Vorschlag sieht 23 zulässige Gesamtfangmengen (total allowable catches – TACs) vor. Bei den Fangmöglichkeiten bzw. der zulässigen Gesamtfangmenge handelt es sich um Quoten für die meisten kommerziell genutzten europäischen Fischbestände, durch die die Bestände in gesundem Zustand erhalten oder dieser wiederhergestellt werden und das Wohlergehen der Fischerinnen und Fischer gewährleistet werden soll.
KOM legt Herbstprognose vor
/in Wirtschaft & WettbewerbAm 5. November veröffentlichte die KOM ihre Herbstprognose. Demnach dürfte die Eurozone im laufenden Jahr um 7,8 % des BIP schrumpfen; allerdings rechnet die KOM mit einem Wachstum von 4,2 % für 2021 und 3 % für 2022. EU-weit wird ein Wirtschaftsrückgang von 7,4% im laufenden Jahr prognostiziert sowie Wachstumswerte von 4,1 % und 3 % für 2021 und 2022.
Politische Einigung zu Ausfuhrkontrollen für Dual Use Güter
/in HandelDer Rat und das EP haben am 9. November eine vorläufige politische Einigung über eine Anpassung der VO erzielt, die die Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (dual use) betrifft – also solcher Produkte, die auch militärisch eingesetzt werden können.
Podiumsdiskussion: Perspektiven einer modernen europäischen Handelspolitik
/in HandelUnter dem Titel „Perspektiven einer modernen europäischen Handelspolitik – Was bedeutet sie für Hamburg?“ diskutierte Staatsrätin Almut Möller am 3. November im Hamburger Rathaus.
Rat verbschiedet Empfehlung zur Stärkung der Jugendgarantie
/in Beschäftigung & SozialesDer Rat hat am 30. Oktober einstimmig die Empfehlung „Eine Brücke zu Arbeitsplätzen – Stärkung der Jugendgarantie“ verabschiedet. Sie ersetzt die Empfehlung des Rates vom 22. April 2013 zur Einrichtung einer Jugendgarantie.
KOM schlägt Fangmöglichkeiten im Atlantik und in der Nordsee für 2021 vor
/in Landwirtschaft & FischereiAuf Grundlage von wissenschaftlichen Gutachten hat die KOM aktuell einen Vorschlag zur Festlegung von Fangbeschränkungen für Fischbestände im Atlantik und in der Nordsee für 2021 vorgelegt. Der Vorschlag sieht 23 zulässige Gesamtfangmengen vor.
Auf Grundlage von wissenschaftlichen Gutachten hat die KOM aktuell einen Vorschlag zur Festlegung von Fangbeschränkungen für Fischbestände im Atlantik und in der Nordsee für 2021 vorgelegt. Der Vorschlag sieht 23 zulässige Gesamtfangmengen (total allowable catches – TACs) vor. Bei den Fangmöglichkeiten bzw. der zulässigen Gesamtfangmenge handelt es sich um Quoten für die meisten kommerziell genutzten europäischen Fischbestände, durch die die Bestände in gesundem Zustand erhalten oder dieser wiederhergestellt werden und das Wohlergehen der Fischerinnen und Fischer gewährleistet werden soll.
KOM legt Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der EU vor
/in Beschäftigung & SozialesDie Europäische Kommission (KOM) hat am 28.10 eine Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der EU vorgelegt. Bei ihrem Amtsantritt hatte KOM-Präsidentin von der Leyen angekündigt, ein Rechtsinstrument vorzulegen, mit dem sichergestellt werden soll, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU einen gerechten Mindestlohn erhalten und die nationalen Traditionen und die Tariffreiheit der Sozialpartner geachtet werden.
Ergebnisse des Umweltrates vom 23. Oktober 2020
/in Klima, Energie, UmweltAm 23. Oktober 2020 tagte der Rat Umwelt in Luxemburg. Dabei konnten einige wichtige Ergebnisse in der Klimapolitik und zur Biodiversität erzielt werden.
So soll das Europäische Klimagesetz das Ziel der Klimaneutralität für 2050 rechtsverbindlich festschreiben. Die Europäische Kommission (KOM) hatte im März einen entsprechenden Vorschlag vorgelegt, den sie kürzlich noch einmal mit einem erhöhten Emissionsreduktionsziel für 2030 angepasst hatte. Hier konnte sich der Umweltrat auf eine sogenannte partielle allgemeine Ausrichtung einigen.