EU-Organe vereinbaren gemeinsame Prioritäten für 2023 und 2024
Die Präsidentinnen von KOM und EP sowie der Präsident des Rates haben am 15. Dezember eine gemeinsame Erklärung zu den gesetzgeberischen Prioritäten der EU für 2023 und 2024 unterzeichnet.
In dem 164 Legislativmaßnahmen umfassenden Dokument werden wichtige Legislativvorschläge hervorgehoben und die Zusammenarbeit an diesen gemeinsam bekräftigt. Die drei EU-Organe verpflichten sich darin, Initiativen höchste Priorität einzuräumen, die angesichts der Invasion der Ukraine und ihrer Auswirkungen eine gemeinsame europäische Vision für ein stärkeres und resilienteres Europa fördern. Anlässlich des 30. Jahrestags der Schaffung des Binnenmarkts sollen auch im kommenden Jahr bestehende Hindernisse beseitigt und Lücken geschlossen werden.
2023 als Europäisches Jahr der Kompetenzen soll die Attraktivität der EU fördern und die Mobilität qualifizierter Arbeitskräfte innerhalb der EU erleichtern. Zudem wird auf die Klima- und Biodiversitätskrise und die schwierige makroökonomische Situation reagiert und die Notwendigkeit betont, den ökologischen und digitalen Wandel rasch voranzubringen. Freihandelsabkommen, Sicherheitspolitik und die Aufnahmeprozesse von Partnerländern im Süden und Osten von Europa werden eine wichtige Rolle spielen. Auch Ergebnisse und Vorschläge der Konferenz zur Zukunft Europas sollen weiter vorangebracht werden. Alexander Weis/ Christoph Frank
Gemeinsame Erklärung (EN)