EU-Sanktionen gegen Russland
Als Reaktion auf die Krise in der Ukraine und kriegerischen Handlungen Russlands hat die EU nach mehreren Beratungen auf Außenministerebene sowie einem Sondergipfel der Staats- und Regierungschefs innerhalb nur einer Woche in kurzer Abfolge sehr restriktive Maßnahmen und Sanktionen beschlossen.
So hat die EU in Reaktion auf die russische Anerkennung der selbsternannten Separatisteneinheiten in der Ukraine und die Stationierung seiner Streitkräfte ein erstes Sanktionspaket am 23. Februar erlassen, das noch am selben Tag in Kraft trat. Es zielte u. a. auf die an den Entscheidungen beteiligten Funktionsträger und Abgeordneten der Duma sowie die russische Staatsbank.
In einem Sondergipfel verständigten sich die Staats- und Regierungschefs am Abend des 24. Februar auf politischer Ebene ergänzend auf ein zweites Sanktionspaket mit weiteren restriktiven Maßnahmen. Hierzu fand eine enge Abstimmung mit G7-Partnern und NATO-Verbündeten statt. Hintergrund hierfür waren die umfassenden kriegerischen Handlungen der russischen Streitkräfte gegen die Ukraine seit dem frühen Morgen des 24. Februars. Die Details wurden im Rahmen einer außerordentlichen Tagung des Rats für Allgemeine Angelegenheiten noch am 25. Februar angenommen. Diese Sanktionen zielen auf den Finanzsektor, den Energie- und Verkehrssektor, Güter mit militärischer Nutzbarkeit (sog. dual use Güter), Exportkontrolle und Exportfinanzierung sowie Maßnahmen in der Visapolitik und zusätzliche Auflistung russischer Personen, u. a. von Staatspräsident Putin und Außenminister Lawrow.
Zudem werden auch Maßnahmen gegen Belarus vorbereitet, da die militärischen Aktionen gegen die Ukraine auch vom belarussischen Staatsgebiet aus durchgeführt werden.
Im Übrigen rief der ER die Mitgliedstaaten und die KOM dazu auf, Vorbereitungen für erwartete Fluchtbewegungen aus der Ukraine und Notfallmaßnahmen im Energiebereich zu treffen. Marcus Körber