EU und Neuseeland unterzeichnen Freihandelsabkommen
Am 9. Juli haben die EU und Neuseeland das gemeinsame Freihandelsabkommen offiziell unterzeichnet und damit formal abgeschlossen. Die grundsätzliche politische Einigung erfolgte bereits am 30. Juni 2022. Der Text wird jetzt dem EP zur Zustimmung übermittelt. Sobald das Ratifizierungsverfahren sowohl in der EU als auch in Neuseeland abgeschlossen ist, tritt es in Kraft.
Der Handels- und Dienstleistungszugang für europäische Unternehmen wird künftig weitaus einfacher sein. Vor allem bei Industrieprodukten und Fahrzeugen rechnen sich europäische Unternehmen einen deutlich leichteren Zugang und damit auch Ausweitung ihrer Marktanteile aus.
Mit dem Inkrafttreten fallen bereits im ersten Jahr Zölle in Höhe von ca. 140 Mio. € für europäische Exporteure weg. Die KOM schätzt, dass der bilaterale Handel innerhalb eines Jahrzehnts um bis zu 30% wachsen wird. Das Volumen der EU-Exporte soll sich auf bis zu 4,5 Mrd. € jährlich steigern. In besonderer Weise dürfte hiervon Deutschland als mit Abstand wichtigster europäischer Handelspartner profitieren. Die EU-Investitionen in Neuseeland können laut KOM-Erwartungen um bis zu 80% steigen.
Auch landwirtschaftliche Produkte der EU erhalten von Beginn an deutlich bessere Exportmöglichkeiten. Das Freihandelsabkommen sichert zudem die vollständige Liste von ca. 2000 geschützten EU-Namen für Weine und Spirituosen sowie 163 traditionelle Erzeugnisse mit geschützter geografischer Herkunft ab. Und zum ersten Mal beinhaltet ein europäisches Freihandelsabkommen auch gesonderte Regelungen für nachhaltige Lebensmittel. Marcus Körber