EU unterzeichnet Luftverkehrsabkommen mit Japan zur Förderung von Flugdiensten
Der schwedische Ratsvorsitz hat am 20. Februar im Namen der EU ein Luftverkehrsabkommen mit Japan unterzeichnet. Dieses ermöglicht künftig allen Luftfahrtunternehmen der EU einen diskriminierungsfreien Zugang zu Strecken zwischen der EU und Japan.
Mit dem Abkommen soll der Wettbewerb zwischen den beiden Vertragsparteien gefördert und angeglichen werden, sowie eine solide Rechtsgrundlage für eine vertiefte Zusammenarbeit entstehen.
Zudem unterstützt das Abkommen die Vereinheitlichung der bestehenden bilateralen Luftverkehrsabkommen zwischen Mitgliedstaaten und Japan, indem es bestimmte Klauseln in den bilateralen Abkommen ersetzt. So ermöglicht es allen Luftfahrtunternehmen der EU bei der Erbringung von Luftverkehrsdiensten für Japan die Ausübung der Niederlassungsfreiheit.
Nach der Zustimmung des EPs wird das Abkommen dem Rat zum Abschluss vorgelegt. Über eine Notifikation unterrichten sich die Vertragsparteien über den Abschluss ihres internen Zustimmungsprozesses. Sobald die gegenseitige Notifikation erfolgt ist, tritt das Abkommen am ersten Tag des Monats nach dem Eingang in Kraft. Matilda Wriske/ Tobias Bertermann