EU-Verbraucheragenda: KOM-Vorschläge zur Überarbeitung der EU-Vorschriften zur allgemeinen Produktsicherheit und zu Verbraucherkrediten veröffentlicht
Vor dem Hintergrund der rasanten Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft und der Auswirkungen der Corona-Krise auf Märkte und Verbraucher*innen hat die KOM am 30. Juni zwei Legislativvorschläge zur Stärkung der Verbraucherrechte beim Online-Shopping und auf dem Markt für Konsumentenkredite vorgelegt. Konkret geht es um die Überarbeitung der bestehenden EU-Vorschriften zur allgemeinen Produktsicherheit und der geltenden Verbraucherkredite-RL. Beide Vorschläge stellen wichtige Komponenten der neuen EU-Verbraucheragenda dar, die die KOM im November 2020 vorgelegt hat und die darauf abzielt, den allgemeinen strategischen Rahmen der EU-Verbraucherpolitik auch im Hinblick auf die digitale und grüne Transformation Europas zu modernisieren.
EU-Vorschriften zur allgemeinen Produktsicherheit sind seit 2001 in Kraft. Aufgrund des Zuwachs des Internethandels und der rasanten Entwicklung neuer Technologien ist eine Aktualisierung des Rechtsrahmens erforderlich, um auch im digitalen Zeitalter ein hohes Niveau an Produktsicherheit zu gewährleisten und die Rechte der Verbraucher*innen wirksam zu schützen. Mit der vorgeschlagenen Überarbeitung sollen u. a. Produktsicherheitsvorschriften für Online-Märkte und Internet-Einkäufe eingeführt werden. Darüber hinaus sollen die spezifischen Risiken im Zusammenhang mit neuartigen technischen bzw. vernetzen Produkten (z. B. Cybersicherheitsrisiken) bzw. mit Online-Shopping-Praktiken angegangen werden. Ferner soll die Marktüberwachung gefährlicher Produkte in der EU verbessert und deren Rückruf wirksamer gestaltet werden. Dies soll die Sicherheit der Produkte, die EU-Verbraucher*innen auch über Online-Marktplätze erreichen, erhöhen.
Mit der Verbraucherkredite-RL, die seit 2008 im Kraft ist, wurde ein einheitlicher Rechtsrahmen für Verbraucherkredite und faire Bedingungen für den Zugang zu Krediten geschaffen. Mit der Überarbeitung der RL wird den Änderungen bei der Kreditvergabe und des Konsumentenverhaltens aufgrund der zunehmenden Digitalisierung Rechnung getragen. Die Informationen zu Kreditangeboten sollen künftig klarer und verständlicher formuliert werden und für die Verwendung auf digitalen Geräten geeignet sein. Darüber hinaus sollen die Kriterien, mit denen die Kreditwürdigkeit von Verbraucherinnen und Verbrauchern bewertet werden, verbessert werden, um nachhaltige Zurückzahlungen zu ermöglichen und schädliche Kreditvergabepraktiken und Überschuldungen zu vermeiden. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, die Vermittlung von Finanzwissen zu fördern. Zudem sollen sie Schuldenberatungsangebote schaffen.
Mit der Annahme der Legislativvorschläge durch die KOM ist das EU-Gesetzgebungsverfahren eingeleitet. EP und Rat werden nun die Vorschläge erörtern, um ihren Standpunkt für die weiteren Verhandlungen auf EU-Ebene festzulegen. Roberta Ferrario