EU-Zollreform
Die KOM hat am 17. Mai eine umfassende Reform der seit 1968 bestehenden EU-Zollunion vorgeschlagen. Ein stark wachsendes Handelsvolumen, zunehmende EU-Einfuhrbestimmungen sowie globale Umbrüche haben den Arbeitsaufwand für Behörden und Unternehmen deutlich erhöht. Mit der Reform sollen die Möglichkeiten der Digitalisierung ausgeschöpft und Bürokratie für die Unternehmen und Zollverwaltung abgebaut werden.
Zentraler Bestandteil der Reform ist die neue EU-Zolldatenplattform namens „EU Customs Data Hub“. Auf dieser Plattform sollen Unternehmen ihre Einfuhren deklarieren, Daten speichern und erneut nutzen können. Besonders vertrauenswürdige Händler können von einem „Trust&Check“-System profitieren, bei dem zahlreiche Verwaltungsformalitäten wegfallen sollen. Die gemeinsame Plattform soll den Mitgliedstaaten ermöglichen, eigene IT-Infrastrukturen abzubauen und jährlich bis zu 2 Mrd. € an Betriebskosten zu sparen. Einsatzbereit soll sie nach den Vorstellungen der KOM ab 2028 für Sendungen des elektronischen Handels sein sowie auf freiwilliger Basis ab 2032 für alle anderen Einführer.
Eine neue EU-Zollbehörde soll die Plattform verwalten. Mit Hilfe künstlicher Intelligenz soll die gemeinsame Behörde ganze Lieferketten überwachen und Risikoanalysen vornehmen. So soll die gemeinsame Außengrenze für Waren gestärkt und der Bürokratieaufwand um 25 % reduziert werden.
Schließlich sieht die Reform einen neuen Rechtsrahmen für den Onlinehandel vor: Plattformen sollen bereits beim Kauf Zollgebühren und MwSt. erheben, die Zollbefreiung für Waren von unter 150 € soll aufgehoben und die Zahl der Zollkategorien auf vier reduziert werden. Insgesamt rechnet die KOM mit zusätzlichen Zolleinnahmen von bis zu 1 Mrd. € p.a. . Annalena Rehkämper /Marcus Körber