EuG bestätigt Entscheidung der KOM gegen Google wegen Marktmissbrauchs
Am 10. November hat das EuG die von Google eingelegten Rechtsmittel zurückgewiesen und damit die Entscheidung der KOM vom Juni 2017 bestätigt. Das seitens der KOM beanstandete Verhalten von Google war somit rechtswidrig. Die KOM hatte wegen des Verstoßes gegen das EU-Kartellrecht eine Geldbuße in Höhe von 2,42 Mrd. € gegen Google verhängt. Das Gericht bestätigte die Auffassung der KOM, dass Google seine marktbeherrschende Stellung bei der allgemeinen Suchfunktion missbraucht hat, indem es seinen eigenen Shopping-Vergleichsdienst günstiger behandelt hat als konkurrierende Dienste.
Nach Ansicht der KOM werden die Verbraucherrechte mit dieser Entscheidung des EuG deutlich gestärkt, da digitale Dienstleistung eine steigende Bedeutung in der Gesellschaft einnehmen. Verbraucher müssen sich somit auf faire und neutrale Informationen verlassen können, um unvoreingenommen Entscheidungen treffen zu können. Das gilt im besonderen Maße für die marktbeherrschenden digitalen Plattformen. Insbesondere deren Vergleichs- und Suchportale stellen in Zeiten des elektronischen Handels eine äußerst wichtige Informationsquelle für die Verbraucherinnen und Verbraucher dar, so dass unterschwellige Einflussnahmen und einseitige Vorteilsgewährungen schwerwiegende Folgen für alle Teilnehmer im Binnenmarkt bewirken. Marcus Körber
Entscheidung des EuG [EN]