EuG bestätigt im Wesentlichen Bußgeld gegen Google
Das EuG hat am 14. September (Rechtssache T-604/18) eine von der KOM gegen Google verhängte Kartellgeldbuße im Wesentlichen bestätigt. Google muss danach 4,125 Mrd. € zahlen.
Gegenstand des Verfahrens ist die von der KOM im Jahr 2018 gegen Google verhängte Rekordgeldbuße in Höhe von 4,343 Mrd. €. Die KOM wirft Google vor, den Herstellern von Android-Smartphones missbräuchliche Vorgaben gemacht zu haben, um die marktbeherrschende Stellung seiner Suchmaschine zu festigen.
Das EuG hat nun den Vorwurf der KOM bestätigt, dass die verpflichtende Vorinstallation von Google Search und des Google Chrome-Browsers für die Lizensierung von Google Play missbräuchlich sei. Die Geldbuße hat das EuG gleichwohl etwas nach unten korrigiert, weil es einen weiteren Missbrauchsvorwurf der KOM nicht ausreichend dargelegt sah. Bei diesem ging es darum, dass Hersteller und Netzanbieter sich für die Teilhabe an Werbeeinnahmen verpflichten mussten, auf einem im Voraus festgelegten Anteil von Geräten keinen anderen Suchdienst vorzuinstallieren.
Gegen das Urteil kann ein Rechtsmittel beim EuGH eingelegt werden. Hiervon ist auszugehen. Jaschar Stölting