EuGH bestätigt Rekord-Bußgeld gegen Google

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Der EuGH hat am 2. Juli mit seinem Urteil in der Rechtssache C-738/22 eine Rekord-Geldbuße gegen Google und seine Muttergesellschaft Alphabet bestätigt. Der Gerichtshof wies die Rechtsmittel beider Unternehmen zurück und bestätigte damit das Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) vom 14. September 2022. Die Geldbuße beläuft sich auf 4,125 Milliarden Euro, wovon Google rund 1,5 Milliarden Euro gesamtschuldnerisch mit Alphabet schuldet.
Mit dem Urteil endet ein langjähriger Rechtsstreit: Die Geldbuße geht ursprünglich auf einen Beschluss der KOM vom Juli 2018 zurück und wurde vom EuG um rund 200 Millionen Euro gesenkt.
Hintergrund der Geldbuße ist der Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung Googles im Bereich mobiler Betriebssysteme: Durch Vorinstallationsvereinbarungen und Lizenzbedingungen für bestimmte Anwendungen wirkte Google gezielt darauf hin, dass die Suchmaschine Google Search und der Browser Chrome auf Mobilgeräten mit dem Betriebssystem Android vorrangig verwendet werden – zulasten konkurrierender Anbieter.
Es handelt sich nicht um den ersten kartellrechtlichen Rückschlag für Google auf europäischer Ebene: Bereits 2024 bestätigte der EuGH eine Milliardenstrafe (2,42 Milliarden Euro). Jannes-Emile Kettner / Thorsten Augustin
