EuGH bestätigt strengen Schutz des Wolfs
In einem am 11. Juli veröffentlichten Urteil hat der EuGH die Voraussetzungen erläutert, unter denen eine Jagd auf Wölfe mit Ausnahmegenehmigung zulässig ist. Das Gericht bestätigt dabei den strengen Schutz des Wolfs durch die Flora-Fauna-Habitat-RL.
Eine Ausnahme vom Jagdverbot zur Vermeidung wirtschaftlicher Schäden kann danach nur gewährt werden, wenn sich die Wolfspopulation in einem günstigen Erhaltungszustand befindet. Das Urteil des EuGH zur Auslegung des geltenden EU-Rechts muss von den nationalen Gerichten in ihren Entscheidungen angewandt werden. Die KOM hatte am 21. Dezember 2023 einen Vorschlag veröffentlicht, um den Schutzstatus des Wolfs im Rahmen der Berner Konvention von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabzustufen. Damit würden die Voraussetzungen geschaffen, die FFH-RL zu ändern und den Status auch auf EU-Ebene herabzusetzen. Im Rat gibt es bislang dazu keine Einigung. Brigitte Köhnlein