EuGH: FIFA und UEFA verstoßen gegen europäisches Wettbewerbsrecht
Der EuGH hat in einem Vorabentscheidungsersuchen mit Urteil vom 21. Dezember entschieden, dass die FIFA und die UEFA ihre marktbeherrschende Stellung missbrauchen und damit gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstoßen.
Hintergrund des Verfahrens ist der Streit über die Gründung der sog. Super League. FIFA und UEFA untersagten einem Zusammenschluss von Fußballvereinen die Gründung dieser Liga und drohten den Vereinen Sanktionen unter Bezugnahme auf die Verbandsstatuten an.
Der EuGH hat jetzt entschieden, dass die beiden Verbände mit ihren Statuten gegen das Europarecht verstoßen. Die Richter stellen zunächst klar, dass die Organisation von Fußballwettbewerben und die Verwertung von Medienrechten offensichtlich eine wirtschaftliche Tätigkeit seien und dem europäischen Wettbewerbsrecht unterfielen. Außerdem sind die Richter der Ansicht, dass die Verbände über eine marktbeherrschende Stellung verfügen. Dass die Statuten der Verbände nicht ausreichend transparent, objektiv, diskriminierungsfrei und verhältnismäßig seien, stelle einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung dar.
Das Urteil hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die etwaige Gründung einer Super League, sondern betrifft nur die Nichtkonformität der aktuellen Statuten der FIFA und UEFA mit europäischem Wettbewerbsrecht. Jaschar Stölting