EuGH: Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung geht Vertragsfreiheit vor
Der EuGH hat in einem Vorabentscheidungsersuchen aus Polen mit Urteil vom 12. Januar zum Diskriminierungsverbot aufgrund der sexuellen Ausrichtung nach der RL über die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf entschieden.
Das vorlegende Gericht wollte vom EuGH wissen, ob eine nationale Regelung zum Schutze der Vertragsfreiheit eine zulässige Ausnahme von den verbotenen Diskriminierungstatbeständen der RL darstelle. Dem hat der EuGH eine klare Absage erteilt. Er stellt hierzu fest, dass der RL und dem Verbot jeder Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung ansonsten ihre praktische Wirksamkeit genommen werde.
Daneben äußert sich der EuGH auch dazu, inwieweit die RL für die Tätigkeit Selbstständiger anwendbar sei. Dies sei grundsätzlich der Fall, wenn die Tätigkeit eine durch eine gewisse Stabilität gekennzeichneten Rechtsbeziehung aufweise. Sinn und Zweck der RL sei es, alle diskriminierenden Hindernisse für die Sicherung des Lebensunterhaltes durch Arbeit zu beseitigen. Jaschar Stölting