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26. November 2021/inBeschäftigung & Soziales, Deutsch

Europäisches Semester: KOM legt Entwurf für Gemeinsamen Beschäftigungsbericht vor

Die KOM hat am 24. November im Rahmen des Europäischen Semesters ihren Vorschlag für den Gemeinsamen Beschäftigungsbericht 2022 vorgelegt. Mit dem Beschäftigungsbericht sollen die Beschäftigungs- und sozialpolitischen Entwicklungen in der EU sowie die Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien überwacht werden.

Ein wesentliches Ergebnis des Berichts ist, dass die Auswirkungen der COVID-19-Krise auf den Arbeitsmarkt durch rasches und entschlossenes politisches Handeln auf Ebene der Mitgliedstaaten und der EU eingedämmt worden seien. Das Vorkrisenniveau konnte aber noch nicht wieder erreicht werden. In Wirtschaftszweigen mit hoher Nachfrage wird aber bereits der Arbeitskräftemangel deutlich. Daher bleibt es eine wichtige Aufgabe, den Menschen die richtigen Kompetenzen für die Arbeitsmärkte der Zukunft zu vermitteln.

Der Berichtsentwurf enthält Vorschläge für Maßnahmen der Mitgliedstaaten, um die aufgezeigten Herausforderungen in der Beschäftigungs-, Qualifikations- und Sozialpolitik zu bewältigen. Einen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele der Europäischen Säule Sozialer Rechte (ESSR) leisteten auch die EU-Strukturfonds und die Aufbau- und Resilienzfazilität. Von jenen nationalen Wiederaufbauplänen, die bereits vom Rat genehmigt seien, beliefe sich der Anteil der Maßnahmen, die die Umsetzung der ESSR unterstützen, auf rund 135 Mrd. €, was etwa 30 % des Gesamtbetrags dieser Pläne ausmache. Florian Lescow

PM der KOM

Entwurf des Gemeinsamen Beschäftigungsberichts (EN)

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