Finanzielle Unterstützung der Ukraine – Rat legt Standpunkt fest

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Nachdem die KOM am 14. Januar ein Paket aus drei Legislativvorschlägen zur Finanzierung der Ukraine in Höhe von 90 Mrd. € für dieses und kommendes Jahr vorgelegt hatte, hat der Rat bereits am 4. Februar seinen Standpunkt zum Rechtsrahmen für die Bereitstellung des Kredits festgelegt. Dieser Beschluss erfolgte im Rahmen des Verfahrens der verstärkten Zusammenarbeit unter Teilnahme von 24 Mitgliedstaaten.
Über das Darlehen sollen – unter Einhaltung strenger Anforderungen in Bezug auf Rechtsstaatlichkeit und Korruptionsbekämpfung – 30 Mrd. € als Makrofinanzhilfen sowie 60 Mrd. € als Hilfen zu Investitionen im Verteidigungsbereich an die Ukraine fließen. Der Schuldendienst, d.h. die Zinskosten des Darlehens, sollen aus dem EU-Haushalt gedeckt werden, wobei Ungarn, Tschechien und die Slowakei unbehelligt bleiben werden, da sie nicht an der Finanzierung der Ukraine teilnehmen.
Ziel des Rats ist es, möglichst zeitnah eine Einigung mit dem EP über den endgültigen Wortlaut der VO zur Durchführung des Unterstützungsdarlehens sowie zur VO zur Änderung der Ukraine-Fazilität zu finden, während zur Änderung der MFR-VO ein schriftliches Verfahren zur Zustimmung zur Anwendung kommen soll.
Sofern eine zügige Annahme der drei Legislativvorschläge durch Rat und EP abschließend gegeben ist, kann die KOM bereits Anfang des zweiten Quartals eine erste Zahlung leisten. Christoph Frank
