„Fit-für-55“ – Überarbeitung der Energiebesteuerungs-RL
Im Rahmen des „Fit-für-55“-Pakets, das am 14. Juli von der KOM vorgelegt wurde und über 12 Einzelmaßnahmen enthält, um die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 zu senken, hat die KOM auch einen Vorschlag zur Überarbeitung der Energiebesteuerungs-RL vorgelegt. Laut KOM ist der Energieverbrauch zu 75 % für die EU-weiten Emissionen verantwortlich, weshalb auch der Revision der Energiebesteuerungs-RL eine wichtige Rolle zukommt.
Ziel des Vorschlags ist es, die Besteuerung von Energieerzeugnissen auf die Energie- und Klimapolitik der EU abzustimmen, den Binnenmarkt zu schützen und den grünen Wandel zu fördern, d. h. bestehende Steuerbefreiungen und ermäßigte Sätze in Bezug auf fossile Brennstoffe abzuschaffen und saubere Technologien zu fördern. Geplant ist u.a. die Abschaffung der Ausnahmeregeln für den Luftverkehr sowie im maritimen Verkehr im innereuropäischen Kontext; faktisch bedeutet dies, dass künftig eine Besteuerung von Kerosin und Schweröl erfolgen soll. So sollen über einen Zeitraum von zehn Jahren die Mindestsätze für diese Kraftstoffe graduell steigen, während für nachhaltige Kraftstoffe ein Mindestsatz von Null vorgesehen ist, um deren Inanspruchnahme zu fördern.
Als wesentliches neues Element der Besteuerung soll eine neue Struktur von Steuersätzen eingeführt werden, entscheidender Faktor für die Besteuerung soll der Energiegehalt über das Verhältnis EUR/Giga-Joule sowie die jeweilige Umweltauswirkung sein. Von Interesse ist weiterhin, dass die geltenden Minimalsätze aus der RL von 2003 an die aktuelle Preisentwicklung angepasst werden sollen, und zwar laut Vorschlag automatisch auf Basis von EUROSTAT-Verbraucherdaten. Christoph Frank