„Fit-für-55“ – EP verabschiedet erste Verhandlungspositionen
In mehreren Abstimmungssitzungen hat das EP am 8. Juni für eine Reihe von Dossiers des „Fit-für-55“-Pakets zur Überarbeitung der Klima- und Energiegesetzgebung seine Positionen festgelegt. Diese bilden die Grundlage für die Verhandlungen mit dem Rat. Dabei handelt es sich um die Neugestaltung des Emissionshandels für den Luftverkehr, die Lastenteilungs-VO (ESR) und die VO über die Emissionen und den Abbau von Treibhausgasen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF-VO). Alle drei Berichte wurden mit einer großen Mehrheit verabschiedet.
Künftig sollen alle Flüge, die von einem Flughafen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) starten, unter den europäischen Emissionshandel fallen. Bislang hatten Fluggesellschaften die meisten ihre Verschmutzungsrechte kostenfrei erhalten; sie mussten sie nicht wie sonst üblich ersteigern. Dies soll sich aus Sicht des EP in zwei Schritten bis 2025 ändern.
Mit der ESR werden Emissionen aus den Bereichen Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfall sowie von kleineren Industrieanlagen reguliert. Das Klimaziel für diese Sektoren soll von 30 % auf 40 % bis 2030 gegenüber 2005 angehoben werden. Für Deutschland würde das Ziel aufgrund seiner höheren wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit 50 % betragen.
Mithilfe der Vorgaben aus der LULUCF-VO soll die Senkenleistung – also die Fähigkeit von Wäldern, Böden und Mooren Kohlenstoff einzuspeichern – gestärkt werden. Die KOM hatte hier vorgeschlagen, künftig auch die Nicht-CO2-Emissionen aus der Landwirtschaft einzubeziehen. Das EP lehnt dies ab. Künftig würde das EP aber gerne auch Ziele für die Kohlenstoffentnahme von Meeres-, Küsten- und Süßwasserökosystemen definieren, was zu einem besseren Erhaltungszustand in diesen Ökosystemen führen soll. Karsten Gödderz
PM des EP zum Luftverkehr (EN)
PM des EP zur ESR (EN)