„Fit-für-55“ – Europäische Wälder sollen mehr zur Vermeidung des Klimawandels beitragen
Die KOM hat am 14. Juli 2021 im Rahmen des „Fit-für-55“-Pakets Änderungen an der VO über Emissionen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF-VO) vorgeschlagen. Bislang musste jeder Mitgliedstaat lediglich sicherstellen, dass sich die Treibhausgasemissionen aus diesen Sektoren und die Einlagerung von CO2 in Bäumen, Mooren und Böden von 2021-2030 die Waage halten.
Diese Einlagerung von CO2 – die Senkenfunktion – wird in der künftigen Klimapolitik eine noch größere Rolle spielen, da das neue EU-Klimaziel als Nettoziel definiert ist. Das bedeutet, dass die erfolgten Einlagerungen in Senken von allen Emissionen in der EU abgezogen werden, um so den Netto-Treibhausgasausstoß für jedes Jahr zu berechnen.
Deswegen will die KOM die Senken zur Erreichung der EU-Klimaziele vergrößern. Bis 2030 sollen die europäischen Wälder 310 Mio. Tonnen CO2 einlagern. Wie auch bei der Lastenteilungs-VO würde dies ab 2026 über verbindliche nationale Ziele gesteuert.
Eine der größten Änderungen an der LULUCF-VO ist das Ziel, ab 2031 die Nicht-CO2-Emissionen aus der Landwirtschaft, z. B. Methan aus enterischer Gärung oder Emissionen aus der Ausbringung von kohlenstoffhaltigen Düngemitteln, mit einzubeziehen. Ab 2035 soll dieser erweiterte Sektor dann insgesamt klimaneutral sein und anschließend mit negativen Emissionen zum Erreichen der EU-Klimaziele beitragen. Eine Herausforderung wird auch in Zukunft sein, die gegensätzlichen Interessen von unterschiedlichen Waldnutzungen und deren Erhalt zur Kohlenstoffeinlagerung auszugleichen. Karsten Gödderz