„Fit-für-55“ – KOM schlägt höhere nationale Ziele unter der Lastenteilungs-VO vor
In der Lastenteilungs-VO wurden bislang verbindliche nationale Ziele für die Reduktion von Treibhausgasen in den Sektoren Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, Abfall und kleinere Industrieanlagen, die nicht vom Emissionshandel erfasst werden, festgeschrieben. Mit ihrem Vorschlag vom 14. Juli im Zuge des „Fit-für-55“-Pakets würde die KOM an dieser Architektur auch nur wenig verändern. Auch bestehende Ausgleichsmöglichkeiten, sogenannte Flexibilitäten, für Emissionen zwischen Mitgliedstaaten oder zwischen verschiedenen VOen blieben erhalten. So könnte ein Mitgliedstaat, der seine Ziele übererfüllt, diese Überschüsse an einen anderen verkaufen.
Eine Änderung im KOM-Vorschlag betrifft das Ambitionsniveau. Damit auch diese Sektoren ihren Beitrag zu den höheren EU-Klimazielen leisten, soll das EU-weite Emissionsreduktionsziel von 30 % auf 40 % für die betroffenen Sektoren bis 2030 angehoben werden. Das Ziel würde ferner auf die Mitgliedstaaten heruntergebrochen. Dabei würde wie bislang vor allem das Pro-Kopf-BIP zugrunde gelegt. Das bedeutet, dass reichere Länder mehr leisten müssen als ärmere. Für Deutschland würde dies eine Steigerung von 38 % auf 50 % bedeuten. Karsten Gödderz