„Fit-für-55“ – KOM schlägt Mechanismus für Klimaabgaben auf Importe vor
Am 14. Juli veröffentlichte die KOM ihren VO-Vorschlag über die Einrichtung eines CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM). Dieser Mechanismus soll als Schutz das sogenannte „carbon leakage“ verhindern, also das Verlagern von Produktionsstätten in einen Drittstaat mit weniger strengen Emissionsauflagen. Bislang wird carbon leakage v. a. durch die Zuteilung von kostenfreien Verschmutzungsrechten im europäischen Emissionshandel (EHS) für Sektoren, die besonders im internationalen Wettbewerb stehen, verhindert. Allerdings schwächt die kostenlose Zuteilung aus Sicht der KOM das Preissignal und damit den Anreiz, in Emissionsreduktionen zu investieren. Dies soll sich mit dem CBAM ändern.
Der CBAM soll zu Beginn nur auf die Einfuhr von Zement, Eisen, Stahl, Aluminium, Düngemittel und den Stromsektor angewendet werden und würde dabei eng an den EHS angebunden. So würde sich der Preis im CBAM am durchschnittlichen EHS-Zertifikatspreis der Vorwoche orientieren. Es handelt sich aber nicht um ein „cap & trade“- System wie dem EHS, d. h., es gibt keine Emissionsobergrenze, die nicht überschritten werden darf.
Das Instrument soll nach einer Übergangsphase erst im Jahr 2026 vollständig in Kraft treten. Die kostenlosen Emissionszertifikate für die beteiligten Sektoren würden unter dem EHS dann schrittweise bis 2036 aufgehoben werden, während der CBAM für sie nach und nach eingeführt wird. Aus Sicht der KOM können Gratiszertifikate und CBAM nicht gleichzeitig existieren, da andernfalls die Kompatibilität des CBAM mit den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) in Gefahr gerät. Karsten Gödderz