„Fit-für-55“ – KOM sieht Steigerung der Energieeffizienz als wichtiges Ziel
Am 14. Juli hat die KOM einen Vorschlag zur Überarbeitung der Energieeffizienz-RL veröffentlicht. Im Mittelpunkt steht darin ein Ziel für die Senkung des Endenergieverbrauchs von 36 % bis 2030, bislang lag dieses Ziel bei 32,5 %.
Dies wird eine besondere Anstrengung der Mitgliedstaaten erfordern, da sie bereits das alte Ziel zu verfehlen drohen. Deswegen soll das verbindliche EU-Ziel von indikativen nationalen Beiträgen auf nationaler Ebene flankiert werden. Außerdem schlägt die KOM die Erhöhung der jährlichen Energieeinsparverpflichtung der Mitgliedstaaten von 0,8 % auf 1,5 % vor.
Aus Sicht der KOM sollte der öffentliche Sektor mit gutem Beispiel vorangehen. Deswegen enthält der KOM-Vorschlag die Vorgabe, dass 3 % der öffentlichen Gebäude auf allen Verwaltungsebenen renoviert werden müssen. Unter der derzeit geltenden RL gilt die Renovierungsverpflichtung lediglich für Gebäude der Bundesregierung. Dies wäre eine durchaus ambitionierte Vorgabe, da sie u. a. auch Schulen und Krankenhäuser umfassen würde.
Während der Vorschlag zur Energieeffizienz-RL eine Reihe von Zielen und Maßnahmen für den Gebäudesektor enthält, wird die Überarbeitung der RL über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, die noch vor Ende des Jahres veröffentlicht werden soll, eine Reihe weiterer Elemente enthalten. Karsten Gödderz
RL-Vorschlag (EN)