Formelle Annahme des Datengesetzes abgeschlossen
Nach dem EP hat nun auch der Rat am 27. November das sog. Datengesetz (VO über einen fairen Zugang und eine faire Nutzung von Daten) formell angenommen.
Das Datengesetz ist ein wichtiger Teil der von der KOM Anfang 2020 vorgestellten Europäischen Datenstrategie. Es soll eine faire Verteilung des Datenwerts auf alle Akteure sicherstellen und den Zugang zu Daten und deren Nutzung fördern. Dazu wird festgelegt, wer die in der EU erzeugten Daten nutzen darf. Insbesondere sollen neben den Herstellern vernetzter Geräte auch die Nutzer Zugang auf die erzeugten Daten erhalten. Durch eine höhere Datenverfügbarkeit soll der Weg für datenbasierte Innovationen geöffnet werden.
Außerdem soll das Datengesetz den Wechsel zwischen Anbietern von Datenverarbeitungsdiensten erleichtern, Schutzvorkehrungen gegen eine unrechtmäßige Datenübermittlung durch Cloud-Diensteanbieter treffen und Interoperabilitätsstandards für die Weiterverwendung von Daten durch andere Sektoren einführen. Ferner sieht das Datengesetz zur Krisenbewältigung im Falle eines Notstandes ein Zugriffsrecht von öffentlichen Stellen auf Daten aus dem Privatsektor vor.
Die VO wird in den kommenden Wochen im Amtsblatt veröffentlicht und soll sodann nach einer Übergangsfrist von 20 Monaten anwendbar werden. Jaschar Stölting