Gebäudesektor soll Beitrag zum Klimaschutz leisten
Am 15. Dezember veröffentlichte die KOM ihren Vorschlag zur Überarbeitung der RL über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Die KOM schlägt darin vor, dass ab 2030 alle neuen Gebäude Null-Emissions-Gebäude sind. Für öffentliche Gebäude solle dies bereits ab 2027 gelten. Dies würde u. a. bedeuten, dass neue Gebäude sehr wenig Energie verbrauchen, so weit wie möglich mit erneuerbaren Energien betrieben werden und vor Ort keine Emissionen ausstoßen.
Für Renovierungen werden auf EU-Ebene ambitionierte neue Mindestnormen für die Gesamtenergieeffizienz vorgeschlagen, die vorsehen, dass die 15 % des Gebäudebestands mit den schlechtesten Effizienzwerten renoviert werden. Gemäß eines reformierten Gebäudeenergieausweises sollen sie so von der Effizienzklasse G bis 2027 bei Nichtwohngebäuden und bis 2030 bei Wohngebäuden auf mindestens Klasse F angehoben werden. Diese Vorgaben würden zur Renovierung von ca. 30 Mio. Gebäudeeinheiten führen, wobei die KOM die Investitionskosten durch Mittel aus verschiedenen Fördertöpfen unterstützen will.
Zwar enthält der RL-Vorschlag kein generelles Verbot von Erdgasheizungen, deren Förderung aus öffentlichen Mitteln soll aber 2027 eingestellt werden. Außerdem soll eine Rechtsgrundlage eingeführt werden, die es den MS ermöglichen würde, ein solches Verbot zu erlassen. Nicht enthalten ist eine Solarpflicht für Neubauten. Verstärkt soll bei neuen Gebäuden hingegen auf gesundes Innenraumklima, die Anpassung an den Klimawandel sowie Brand- und Erdbebenschutz geachtet werden. Der Vorschlag enthält außerdem verschärfte Vorgaben für die Bereitstellung von Ladepunkten und Fahrradstellplätzen in allen Gebäudetypen. Karsten Gödderz
RL-Vorschlag (EN)