Gentechnik: Rat stimmt Verhandlungsmandat zu Neuen Genomischen Techniken zu

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Die Vertreter der Mitgliedstaaten haben heute im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) das Verhandlungsmandat des Rates über die VO zu Neuen Genomischen Techniken (NGT) gebilligt.
Der von der KOM bereits 2023 vorgelegte Vorschlag sieht zwei Arten von NGT-Pflanzen vor: Kategorie 1 umfasst Pflanzen, die auch auf natürliche Weise oder durch konventionelle Züchtungsmethoden entstehen könnten. Diese würden von den derzeit für genetisch veränderte Organismen festgelegten Regeln ausgenommen und müssten nicht gekennzeichnet werden. Für Saatgut bliebe die Pflicht zur Kennzeichnung allerdings erhalten. Kategorie 2 umfasst alle anderen NGT-Pflanzen, für die die aktuellen Vorschriften weiter einschließlich einer Risikobewertung und einer Zulassung vor dem Inverkehrbringen gelten. Außerdem schließt der Vorschlag die Verwendung von NGT in der ökologischen Erzeugung aus.
Der Rat unterstützt den Vorschlag grundsätzlich, schlägt jedoch eine Reihe von Änderungen vor, etwa den Ausschuss von pestizidresistenten Pflanzen aus der Kategorie 1, opt-out Möglichkeiten für Mitgliedstaaten oder Transparenz und Beobachtung in Bezug auf Patente. Brigitte Köhnlein