Grundsätzliche Einigung mit dem Vereinigten Königreich über Fangmöglichkeiten 2021 erzielt
Die EU und das Vereinigte Königreich (VK) haben am 2. Juni eine grundsätzliche Einigung über Fangmöglichkeiten für gemeinsam bewirtschaftete Fischbestände für den Rest des Jahres 2021 erzielt. Nach Mitteilung der KOM umfasst die Vereinbarung die zulässigen Gesamtfangmengen für 75 Bestände für 2021 und einige Tiefseebestände für 2021 und 2022. Durch das Abkommen soll auch der Austausch von Quoten für beide Seiten möglich werden.
Wissenschaftliche Grundlage für das Abkommen bilden Gutachten zum Zustand der Fischbestände, die vom Internationalen Rat für Meeresforschung erstellt wurden. Nachhaltigkeits- und Bewirtschaftungsprinzipien, die für die Gemeinsame Fischereipolitik der EU (GFP) und für die Fischereibestimmungen des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und dem VK von Bedeutung sind, seien berücksichtigt worden.
In den kommenden Tagen werde mit der Unterzeichnung des Abkommens gerechnet. Die KOM plant, dem Rat dann vorzuschlagen, die Vereinbarung in das EU-Recht aufzunehmen. Florian Lescow