Handelsabkommen mit Neuseeland: Förderung eines grünen und gerechten Wachstums
Am 30. Juni haben die KOM und die Regierung von Neuseeland die Verhandlungen zur Abschluss eines Freihandelsabkommens (FTA) abgeschlossen. Die Finalisierung erfolgte für diese im Juni 2018 begonnenen Gespräche nach nur zwölf Verhandlungsrunden.
Es handelt sich dabei um die erste holistische Handelsvereinbarung, die die neuen Nachhaltigkeitskriterien der KOM für ein grünes und gerechtes Wirtschaftswachstum vollumfänglich berücksichtigen wird. Umwelt- und Klimaschutz sowie Arbeitnehmerrechte finden nachprüfbare Berücksichtigung in der Vereinbarung.
Die ausgehandelten Entwürfe des FTA sollen nach der Rechtsförmlichkeitsprüfung in Kürze veröffentlicht und in alle Amtssprachen der EU übersetzt werden. Nach der Annahme durch den Rat können die EU und Neuseeland das Abkommen unterzeichnen. Das EP wird erst im Anschluss befasst. Nach dessen Zustimmung und der Ratifizierung durch Neuseeland und die EU-Mitgliedstaaten kann das Abkommen in Kraft treten. Marcus Körber
PM der KOM (EN)