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Das Europäisches Parlament (EP) und seine Mitglieder aus SH und HH
Das Europäische Parlament (EP) ist neben dem Rat der Europäischen Union (Ministerrat) eines der beiden gesetzgebenden Gremien im institutionellen Gefüge der Europäischen Union. Die Abgeordneten vertreten die Interessen der Menschen auf EU-Ebene und werden jeweils auf 5 Jahre in allgemeiner Wahl direkt von den Bürgerinnen und Bürgern der Mitgliedstaaten gewählt. Zusätzlich zur Funktion als Organ der demokratischen Beschlussfassung auf EU-Ebene übt das Parlament die parlamentarische Kontrolle über die Europäische Kommission aus und darf über den EU-Haushalt mitentscheiden.