Informelle Einigung zur Aarhus-VO
Rat und EP haben sich am 12. Juli auf eine informelle politische Einigung zur Aarhus-VO verständigt. Damit soll die Aarhus-VO in volle Übereinstimmung mit dem Übereinkommen von Aarhus gebracht werden. Die Überarbeitung der Aarhus-VO war nötig geworden, da der Beschwerdeausschuss des Übereinkommens festgestellt hatte, dass die Rechtsschutzmöglichkeiten in Fragen des EU-Umweltrechts gegen das Abkommen verstoßen. Rat und EP müssen die informelle Einigung nun formell bestätigen, anschließend kann die neue VO in Kraft treten.
Unter der noch gültigen Aarhus-VO ist es nur möglich, einen EU-Rechtsakt überprüfen zu lassen, wenn es sich um einen dezidierten Akt des EU-Umweltrechts handelt. Mit dem gefundenen Kompromiss könnte ein EU-Verwaltungsakt aus jedem Politikbereich, der gegen EU-Umweltrecht verstößt, überprüft werden. Außerdem würde das Klagerecht über NGOs hinaus auf Einzelpersonen ausgeweitet, sofern diese direkt betroffen sind oder ein ausreichendes öffentliches Interesse nachweisen können. Dazu müssten 4000 Bürgerinnen und Bürger, die in mindestens fünf verschiedenen Mitgliedstaaten niedergelassen sind, einen entsprechenden Antrag unterstützen.
Des Weiteren sollen auch Durchführungsmaßnahmen auf nationaler Ebene oder auf EU-Ebene überprüft werden können. Beihilfeentscheidungen bleiben hingegen weiterhin ausgeschlossen. Schließlich werden die EU-Institutionen dazu verpflichtet, die Anträge auf Überprüfung und die anschließenden Entscheidungen zu veröffentlichen. Karsten Gödderz