Kampf gegen Geldwäsche: Rat und EP erzielen Einigung
Am 18. Januar haben Rat und EP eine vorläufige Einigung über Teile des Pakets zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erzielt. Das sog. AML-Paket war von der KOM im Juli 2021 vorgeschlagen worden und enthielt neben einer VO und einer RL auch den Vorschlag zur Einführung einer neuen EU-Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche namens AMLA.
Die neuen Regeln sehen zum Teil deutliche Verschärfungen für sog. Verpflichtete, wie z.B. Finanzinstitute, Banken, Immobilienagenturen, Vermögensverwaltungsdienste, Kasinos und Händler vor. Für Barzahlungen soll EU-weit künftig eine Obergrenze von 10.000 € gelten, um Kriminellen die Geldwäsche zu erschweren. Den Mitgliedstaaten steht jedoch frei, diese Grenze national abzusenken. Verpflichtete müssen darüber hinaus die Identität von Personen ermitteln und überprüfen, wenn diese gelegentlich Barzahlungen zwischen 3.000 und 10.000 € vornehmen.
Auch eine Erweiterung des Anwendungsbereichs der Regeln auf einen Großteil des Krypto-Sektors ist Bestandteil der Einigung. So müssen Anbieter von Krypto-Dienstleistungen die Sorgfaltspflichten bereits für Transaktionen ab 1.000 € anwenden.
Als Verpflichtete aufgenommen wurden auch Händler von Luxusgütern, wie z.B. von Edelmetallen und Edelsteinen, Luxusautos, Flugzeugen und Jachten sowie Kulturgütern, u.a. Kunstwerke. Juweliere, Uhrmacher und Goldschmiede werden ebenfalls zu Verpflichteten, genauso wie Vereine und Agenten im Profifußball.
Klarer definiert werden auch die Vorschriften zum wirtschaftlichen Eigentum: Die Personen, die das Eigentum an einer juristischen Person tatsächlich kontrollieren oder davon profitieren, haben das wirtschaftliche Eigentum, auch wenn das Eigentum auf einen anderen Namen lautet. Neben der Komponente Eigentum soll deshalb auch die Komponente Kontrolle bei der Analyse über das wirtschaftliche Eigentum zur Anwendung kommen. Von einem wirtschaftlichen Eigentum soll immer dann ausgegangen werden, wenn der Schwellenwert von 25% erreicht wird.
Vorgesehen ist weiterhin, dass zentrale Meldestellen einen umgehenden und direkten Zugang zu Finanz-, Verwaltungs- und Strafverfolgungsinformationen erhalten sollen und entsprechende Informationen an die zuständigen Behörden weitergeben.
Der vorläufigen Einigung folgt nun die Finalisierung der Texte. Im Anschluss müssen Rat und EP die Texte billigen und anschließend förmlich annehmen. Christoph Frank