Kapitalmarktunion – KOM legt neues Paket vor
Die KOM hat am 25. November ein neues Paket zur Stärkung der Kapitalmarktunion (Capital Markets Union, CMU) vorgelegt. Ziel des Pakets ist es, die Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten von Unternehmen in der gesamten EU zu verbessern; ebenso sollen Sparerinnen und Sparern bestmöglich investieren können. Das Paket, das auf dem neuen CMU-Aktionsplan von September 2020 aufbaut, besteht aus einer Mitteilung sowie vier Legislativmaßnahmen:
So soll (1) über einen einheitlichen europäischen Zugangspunkt (European Single Access Point, ESAP) eine zentrale Anlaufstelle für öffentliche Finanz- und nachhaltigkeitsbezogene Informationen über EU-Unternehmen und EU-Anlageprodukte geschaffen werden. Weiterhin soll (2) über eine Revision der VO über europäische langfristige Investmentfonds (ELTIF) die Attraktivität europäischer langfristiger Investmentfonds erhöht werden, u.a. durch Abschaffung des Mindestinvestitionsschwellenwerts von 10.000 €. Die Notwendigkeit zur Steigerung der Attraktivität von ELTIF ist u.a. dadurch zu erklären, dass seit Annahme der VO im Jahr 2015 bis Oktober dieses Jahres lediglich 57 ELTIF in den Mitgliedstaaten registriert wurden.
Darüber hinaus möchte die KOM mit (3) der Überarbeitung der RL über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM) Vorschriften für Fonds, die Darlehen an Unternehmen geben, harmonisieren und die Effizienz des Marktes sowie der Aufsichtsbehörden verbessern. Schließlich soll mit (4) der Revision der VO über Märkte für Finanzinstrumente (MiFIR) mehr Transparenz auf den Finanzmärkten Einzug halten. So soll ein konsolidierter europäischer Datenticker Anlegern Zugang zu Handelsdaten für Aktien, Anleihen und Derivaten an allen Handelsplätzen in der EU ermöglichen, und zwar fast in Echtzeit. Vorgesehen ist ebenso, die Wettbewerbsfähigkeit von EU-Handelsplätzen zu fördern, indem die Regel des offenen Zugangs abgeschafft wird.
Die Mitteilung kündigt weitere Maßnahmen zur Vollendung der CMU für das Jahr 2022 an, darunter ein Legislativvorschlag zur stärkeren Harmonisierung des Regelwerks für Unternehmensinsolvenzen sowie ein Kompetenzrahmen zur stärkeren finanziellen Bildung von Erwachsenen. Christoph Frank