KOM eröffnet förmliches Verfahren gegen Temu
Nachdem die KOM im Rahmen des Digital Services Act (DSA) bereits zwei förmliche Auskunftsersuchen an Temu gerichtet hatte, folgte nun der Beschluss der KOM über die Eröffnung des förmlichen Verfahrens gegen Temu.
Bei Temu handelt es sich um eine chinesische Plattform, auf der unter anderem Kleidung, Spielzeuge und Elektronikartikel gehandelt werden. Am 31. Mai wurde Temu als „Very Large Online Platform“ (VLOP) eingestuft, womit die Plattform strengere Regeln im Rahmen des DSA einhalten muss, insbesondere hinsichtlich der Bewertung und Reduzierung systemischer Risiken wie dem Verkauf unsicherer und gefälschter Produkte.
Die KOM wird zunächst eine eingehende Untersuchung durchführen, in dessen Rahmen sie sich unter anderem auf die Systeme Temus, die der Einschränkung des Verkaufs unsicherer und gefälschter Produkte dienen, und auf die Eindämmung von Risiken im Zusammenhang mit dem Wohlergehen der Nutzerinnen und Nutzer durch süchtig machende Designs konzentrieren wird. Im Übrigen muss die Einhaltung der weiteren Verpflichtungen im Rahmen des DSA sichergestellt werden.
Ein Zeitraum, innerhalb dessen die Untersuchung bzw. das förmliche Verfahren abgeschlossen sein muss, wird durch den DSA nicht festgeschrieben. Sollte die Untersuchung ergeben, dass die oben beschriebenen Mängel vorliegen, kann Temu im Rahmen des DSA haftbar gemacht werden. Janin Schröder