KOM fordert Deutschland zu Reformen im Schienenverkehr auf
Die KOM hat am 12. November ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen mangelhafter RL-Umsetzung zur Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur eingeleitet.
Mit der RL erhalten Schienenpersonenverkehrsdienste mit Sitz in einem Mitgliedstaat grundsätzlich das Recht, alle Arten von Personenverkehrsdiensten überall in der EU zu erbringen. Zudem war Ziel der RL, die Unparteilichkeit des Infrastrukturbetreibers zu stärken, indem u. a. Vorgaben zur Trennung von Infrastrukturbetrieb und dem Betrieb von Verkehrsdiensten in vertikal integrierten Unternehmen, wie z. B. der Deutschen Bahn, gemacht wurden. Damit soll der Wettbewerb im Bahnsektor fairer ablaufen. Die KOM bemängelt im nun eröffneten Verfahren jedoch, dass Deutschland diese Vorschriften zur Marktöffnung und Infrastrukturverwaltung nicht ordnungsgemäß umgesetzt habe.
Mit dem Versand des Aufforderungsschreibens wurde der erste Schritt im Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, um auf die Beanstandungen zu reagieren. Andernfalls kann die KOM in einem zweiten Schritt eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermitteln. Tobias Bertermann