KOM genehmigt 557 Mio. € Unterstützung an Deutsche Bahn
Die KOM genehmigte am 28. November eine Kapitalzufuhr, die der Deutschen Bahn AG als Ausgleich von durch die Covid-19-Pandemie verursachten Verlusten von Deutschland gewährt wurde. Nach Einschätzung der KOM steht diese Maßnahme im Einklang mit den EU-Regeln für staatliche Beihilfen.
Hintergrund für die Kapitalzufuhr ist, dass die DB Fernverkehr als Konzerntochter der Deutschen Bahn AG aufgrund der Pandemie und der restriktiven Eindämmungsmaßnahmen hohe Betriebsverluste erlitten hatte. So lag das Fahrgastaufkommen im Zeitraum der geltenden Pandemiebeschränkungen zwischen November 2020 und Mai 2021 nur bei etwa einem Drittel des Aufkommens im gleichen Zeitraum des Jahres 2019. Infolgedessen hatte Deutschland der Deutschen Bahn AG eine Unterstützungsmaßnahme in Höhe von 557 Mio. € gewährt.
Mit der Entscheidung vom 28. November hat die KOM nun festgestellt, dass mit der Maßnahme Verluste ausgeglichen wurden, die unmittelbar auf die Covid-19-Pandemie zurückzuführen sind. Sie hält die Maßnahme aufgrund außergewöhnlicher Ereignisse für angemessen im Sinne von Art. 107 Abs. 2 b) AEUV, da der vorgesehene Ausgleich nicht über die Deckung der Verluste hinausgeht. Franziska Schöche/Tobias Bertermann