KOM genehmigt deutsche Beihilferegelung für industrielle Dekarbonisierung

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Die KOM hat am 24. März eine mit 5 Mrd. € ausgestattete deutsche Regelung für industrielle Dekarbonisierung nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft und genehmigt. Ziel der Regelung ist es, das verarbeitende Gewerbe bei der Verringerung der CO2-Emissionen von Produktionsverfahren zu unterstützen, indem technische Lösungen in Bezug auf Elektrifizierung, Wasserstoff, CO2-Abscheidung, -Speicherung und -Nutzung sowie Energieeffizienzmaßnahmen vermehrt eingesetzt werden.
Die im Rahmen der Regelung geförderten Vorhaben reichen vom Brennstoffwechsel in der Zement- und Kalkindustrie über die Elektrifizierung in der chemischen Industrie bis hin zur Ersetzung traditioneller Stahlproduktionsverfahren durch wasserstoffbasierte Direktreduktionsverfahren. Um förderfähig zu sein, müssen die Vorhaben eine Emissionsminderung um 60 % innerhalb von drei Jahren und um 90 % bis zum Ende des geförderten Vorhabens erreichen. Tanja Winninger