KOM genehmigt deutsche Beihilferegelung in Höhe von 2,2 Mrd. €
Am 10. April hat die KOM eine deutsche Beihilferegelung zur Förderung von Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse in Höhe von 2,2 Mrd. € genehmigt. Mit den Mitteln soll der Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft gefördert und der Industrieplan zum grünen Deal unterstützt werden.
Über direkte Zuschüsse sollen künftig Investitionen zum einen in die Elektrifizierung industrieller Prozesse sowie zum anderen zur Ersetzung fossiler Brennstoffe durch erneuerbaren Wasserstoff oder aus erneuerbarem Wasserstoff gewonnene Brennstoffe gefördert werden. Voraussetzung ist, dass die Vorhaben zu einer Verringerung der Treibhausgasemissionen aus dem Produktionsprozess um mindestens 40% gegenüber dem aktuellen Stand führen. Die maximale Beihilfesumme darf 200 Mio. € pro Empfänger betragen und muss bis spätestens 31. Dezember 2025 gewährt werden. Alexander Weis / Christoph Frank