KOM genehmigt deutsche Garantieregelung für Reisesicherungsfonds im Rahmen der Corona-Krise
Am 9. Juli hat die KOM die beihilferechtliche Genehmigung der deutschen Garantieregelung für Reisesicherungsfonds in Höhe von 750 Mio. € bekanntgegeben. Die Genehmigung erfolgt im Rahmen der Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise.
Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der KOM, Margrethe Vestager, befürwortet die Garantieabschirmung. Die Maßnahme ist erforderlich, um Verbrauchern umfassenden Schutz und Erstattung ihrer Reiseleistungen auch im Insolvenzfall eines Pauschalreiseveranstalter garantieren zu können.
Nach der Pauschalreise-RL müssen Pauschalreiseveranstalter sicherstellen, dass Reisenden Beträge erstattet werden, die sie bereits für Leistungen gezahlt haben, sollte die Reise aufgrund einer Pandemie storniert werden. Hierzu ist eine Absicherung für den Insolvenzfall vorzuhalten. Zu diesem Zweck will Deutschland einen beitragsfinanzierten Fonds einrichten und mit einer staatlichen Garantie des Bundes im Umfang von 750 Mio. € absichern. Der Fonds soll ab dem 1. November zur Verfügung stehen. Die Garantie ist befristet bis zum 31. Oktober 2027. Marcus Körber