KOM genehmigt die überarbeitete regionale Fördergebietskarte für Deutschland
Am 15. Dezember hat die KOM die neue regionale Fördergebietskarte für Deutschland angenommen. Sie gilt für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2027. Die zur beihilferechtlichen Genehmigung von der Bundesregierung vorgelegte Fördergebietskarte wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Juni vorgestellt.
Die beihilferechtliche Genehmigung basiert auf den am 19. April angenommenen überarbeiteten Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung, die ebenfalls ab dem 1. Januar 2022 gelten werden.
Auf Grundlage der Leitlinien können stark benachteiligte Regionen leichter durch staatliche Fördermaßnahmen unterstützt werden. Mit ihrer Hilfe sollen regionale Unterschiede beim wirtschaftlichen Wohlstand und Einkommensniveau abgebaut sowie Maßnahmen gegen regional erhöhte Arbeitslosigkeit ergriffen werden. In Deutschland sind sog. C-Fördergebiete u. a. in Teilen von Schleswig-Holstein vorgesehen. Marcus Körber
PM der KOM (EN)
Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung (EN)