KOM genehmigt erste Aufbau- und Resilienzpläne von fünf Mitgliedstaaten
Die KOM hat am 16. Juni Portugal und damit der amtierenden EU-Ratspräsidentschaft ihre positive Bewertung eines nationalen Aufbau- und Resilienzplans übermittelt. Damit gehört Portugal zum ersten Empfängerkreis der Mittel, über die im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität insgesamt 312,5 Mrd. € an Zuschüssen und 360 Mrd. € an Krediten an die Mitgliedstaaten im Zeitraum 2021-2026 verteilt werden. Portugal kann mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 16,6 Mrd. € rechnen; davon werden 13,9 Mrd. € als Zuschüsse sowie 2,7 Mrd. € als Kredite ausgereicht. Portugal plant die Mittel zu 38 % für Klimaziele und zu 28 % für den digitalen Wandel zu verwenden.
Auch Spanien hat noch am 16. Juni als zweiter Mitgliedstaat eine positive Bewertung seines nationalen Aufbau- und Resilienzplans erhalten. Dieser sieht eine Verwendung der Mittel zu 40 % für Klimaziele sowie zu 28 % für den digitalen Wandel vor. Spanien wird im Zeitraum 2021-2026 insgesamt 69,5 Mrd. € an Zuschüssen erhalten.
Am 17. Juni folgte dann die positive Nachricht für Griechenland, das insgesamt 30,5 Mrd. € erhalten wird. Davon sind 17,8 Mrd. € als Zuschüsse sowie 12,7 Mrd. € als Kredite vorgesehen. Griechenland wird 38 % der Mittel für Klimaziele sowie 23 % für den digitalen Wandel verwenden.
Mit Dänemark erhielt das vierte Land am 17. Juni einen positiven Bescheid für einen nationalen Aufbauplan. Dänemark wird 1,5 Mrd. € erhalten. Geplant ist hierbei, 59 % der Mittel für Klimaziele und 25 % für den digitalen Wandel zu verwenden. Eine Besonderheit an dem dänischen Plan ist, dass lediglich Kredite, aber keine Zuschüsse zur Verfügung gestellt werden.
Am 18. Juni erhielt mit Luxemburg der fünfte Mitgliedstaat grünes Licht für seinen Aufbau- und Resilienzplan. Luxemburg wird 93 Mio. € erhalten. Vorgesehen ist, dass 61 % der Mittel für Klimaziele und 32 % für den digitalen Wandel eingesetzt werden.
Die positiven Bewertungen der KOM für diese fünf Mitgliedstaaten spiegeln sich in den jeweiligen Vorschlägen für eine Durchführungs-VO des Rates wider; sobald der Rat den Durchführungsbeschluss des jeweiligen Mitgliedstaats, ggf. mit qualifizierter Mehrheit, angenommen hat, kann die Auszahlung der Mittel, zunächst in Form einer jeweils 13 %igen Vorfinanzierung, beginnen. Christoph Frank
PM der KOM IP/21/2985 (Portugal)
PM der KOM IP/21/2987 (Spanien)
PM der KOM IP/21/3022 (Griechenland)