KOM genehmigt mittelfristigen finanz-strukturellen Plan Deutschlands

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Die KOM hat am 16. September die Prüfung des deutschen mittelfristigen finanz-strukturellen Plans abgeschlossen. In dieser Überprüfung kam die KOM zum Schluss, dass Deutschland die Vorgaben des modernisierten Stabilitäts- und Wachstumspakts erfüllt. Dementsprechend hat die KOM eine Ratsempfehlung veröffentlicht, die nun vom Rat angenommen werden muss.
Damit Deutschland die Vorgaben aus dem revidierten Stabilitäts- und Wachstumspakt erfüllen kann, wird auch Deutschland die allgemeine nationale Ausnahmeklausel in Anspruch nehmen, um die erhöhten Verteidigungsausgaben im Einklang mit den europäischen Regeln finanzieren zu können. Ebenso darf das Nettoausgabenwachstum laut Ratsempfehlung der KOM im laufenden Jahr bei maximal 4,4 % des BIP liegen, im Folgejahr bei maximal 4,5% des BIP, 2027 bei maximal 2,3%, sowie in den Folgejahren 2028 und 2029 bei je maximal 1,7% bzw. 1,6% des BIP.
Deutschland wird zudem einen Siebenjahresplan in Anspruch nehmen, währenddessen eine Reihe von Reformen und Investitionen durchgeführt werden müssen, wie z.B. eine Vereinfachung der Vergabevorschriften bei der zivilen sowie militärischen Beschaffung, Etablierung eines national geförderten Venture-Capital Fonds, Verbesserung der Investitionsmöglichkeiten für Geothermie oder Ausweitung der Arbeitsmöglichkeiten für geduldete Personen. Christoph Frank