KOM genehmigt Partnerschaftsvereinbarung mit Deutschland
Die KOM hat am 19. April 2022 der Partnerschaftsvereinbarung mit Deutschland für die Förderperiode 2021-2027 zugestimmt. Die Partnerschaftsvereinbarung hat einen Umfang von rund 20 Mrd. € und umfasst die drei kohäsionspolitischen Fonds (EFRE, ESF+ und den JTF) sowie den EMFAF.
Nach der Vereinbarung mit Griechenland ist die Partnerschaftsvereinbarung mit Deutschland erst die zweite Vereinbarung zur Umsetzung der neuen Förderperiode, die von der KOM genehmigt wurde. In Deutschland sollen 31 regionale, 2 nationale und 19 INTERREG-Programme in der Förderperiode 2021-2027 umgesetzt werden. Mit Annahme der Vereinbarung wird auch der Weg für die Genehmigung der geplanten 52 operationellen Programme frei.
Der Schwerpunkt der Förderung soll mit einem Einsatz von 30 % der Gesamtmittel auf die Unterstützung von Forschung und Innovation in Unternehmen, die Digitalisierung, die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und die intelligente Spezialisierung gelegt werden. Weitere 30 % der zur Verfügung stehenden Mittel sollen zur Förderung des sozialen Zusammenhalts investiert werden. Über den ESF+ soll insbesondere inklusive, hochwertige berufliche Aus- und Weiterbildung sowie lebenslanges Lernen unterstützt werden. Maßnahmen im Bereich der sozialen Inklusion, zur Bekämpfung der Kinderarmut und der Integration von Migranten und Flüchtlingen finden besondere Berücksichtigung. Rund 5% der Mittel in Deutschland sollen für Instrumente zur territorialen Entwicklung vorgesehen werden. Um die Resilienz und lokale Initiativen in Küsten- und Binnengemeinschaften zu stärken, werden zehn Bundesländer lokale Fischereiaktionsgruppen im Rahmen des EMFAF unterstützen. Florian Lescow