KOM-Genehmigung zur Unterstützung des elektrischen Schienenverkehrs
Am 24. Februar hat die KOM eine deutsche Beihilferegelung genehmigt, die Eisenbahnunternehmen, die Elektroantriebe nutzen, angesichts der gestiegenen Strompreise entschädigt.
Die mit 1,1 Mrd. € ausgestattete Maßnahme soll der Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit des umweltfreundlicheren elektrischen Schienenverkehrs dienen. Dazu erhalten im Güter- und Personenverkehr tätige Eisenbahnunternehmen vergünstigte monatliche Stromrechnungen. Für den Rabatt werden die Stromversorger vom deutschen Staat entschädigt. Die Regelung ist auf den im Jahr 2023 verbrauchten Strom begrenzt.
Genehmigungsgrundlage dieser staatlichen Beihilfe sind die EU-Beihilfevorschriften zu Verkehrskoordinierung sowie zur Unterstützung von Eisenbahnunternehmen. Matilda Wriske/ Tobias Bertermann