KOM gibt grünes Licht für deutsche Regelung zur Unterstützung von Unternehmen infolge der russischen Invasion der Ukraine
Die KOM hat am 19. April die von der Bundesregierung angemeldete „Bundesregelung Kleinbeihilfen 2022“ zur Unterstützung von Unternehmen infolge der russischen Invasion der Ukraine bestätigt. Damit werden staatliche Unterstützungsleistungen von bis zu 20 Mrd. € an Unternehmen und agrarwirtschaftliche Betriebe gestattet. Die Genehmigung erfolgt auf der Grundlage des am 23. März beschlossenen befristeten Krisenrahmens für staatliche Beihilfen (Temporary Crisis Framework, TCF).
Die deutsche Regelung erlaubt Unterstützungsleistungen an Unternehmen jeder Größe und aus allen Wirtschaftszweigen. Voraussetzung ist, dass die Unternehmen von der derzeitigen geopolitischen Krise und den damit verbundenen Sanktionen betroffen sind. Ausgeschlossen von der Regelung sind jedoch Unternehmen der Finanzbranche sowie von Russland kontrollierte Unternehmen, die mit Sanktionen belegt wurden.
Die KOM wird in Kürze eine nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister der KOM unter der Nummer SA.102542 veröffentlichen. Marcus Körber