KOM kündigt Verlängerung der Glyphosatzulassung um zehn Jahre an
Am 16. November konnten die Mitgliedstaaten keine qualifizierte Mehrheit zur Frage der Genehmigung für Glyphosat erzielen. Damit fällt gemäß EU-Rechtsvorschriften die Entscheidungshoheit an die KOM. Die bisherige Zulassung läuft am 15. Dezember aus, die KOM hat bereits eine Verlängerung um weitere zehn Jahre angekündigt.
Dabei würden einige Einschränkungen für die Glyphosat-Nutzung gelten. Unter anderem soll die Verwendung von Glyphosat als Trocknungsmittel verboten werden, es sollen bestimmte Maßnahmen zum Schutz von Nicht-Zielorganismen gelten und Informationen über mögliche Auswirkungen auf Biodiversität vorgelegt werden. In einer Studie der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit waren zuvor keine kritischen Problembereiche für die Gesundheit von Menschen, Tieren und der Umwelt festgestellt worden; allerdings wurde in dem Bericht gleichzeitig auf das Vorliegen von Datenlücken hingewiesen.
Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, die Glyphosat enthalten, unterliegt weiterhin der Autorität der Mitgliedstaaten. Sie könnten daher schärfere Einschränkungen auf nationaler oder regionaler Ebene umsetzen. Michel Schlag / Brigitte Köhnlein