KOM legt Aktionsplan zur Europäischen Säule sozialer Rechte vor
Die KOM hat am 04. März 2021 den Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte (ESSR) vorgelegt, der in einer gemeinsamen Anstrengung der Mitgliedstaaten (MS) und der EU unter aktiver Beteiligung der Sozialpartner und der Zivilgesellschaft umgesetzt werden soll. Einige der vorgeschlagenen Maßnahmen können nur durch die MS selbst umgesetzt werden.
Im Rahmen der Umsetzung sollen bis 2030 mindestens 78 % der 20- bis 64-Jährigen einer Beschäftigung nachgehen, mindestens 60 % aller Erwachsenen sollen jedes Jahr an Fortbildungen teilnehmen, und die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen soll um mindestens 15 Millionen verringert werden.
EP, Rat und KOM haben die ESSR 2017 proklamiert. Sie soll als Richtschnur beim Aufbau eines starken sozialen Europas dienen und baut auf 20 Grundsätzen auf, die den drei Kategorien Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang, faire Arbeitsbedingungen und Sozialschutz sowie soziale Inklusion zugeordnet sind.
Der Aktionsplan bildet den Rahmen für eine Vielzahl von geplanten Initiativen zur Umsetzung der Grundsätze der ESSR in Maßnahmen über die kommenden Jahre. 2025 soll eine Überprüfung des Aktionsplans erfolgen. Die Stärkung der ESSR ist eine der Hauptprioritäten der portugiesischen Ratspräsidentschaft. Florian Lescow