KOM legt Bankenpaket vor – Umsetzung von Basel III
Am 27. Oktober hat die KOM ein Paket zur vollständigen Umsetzung der Basel-III-Vereinbarung in der EU vorgelegt. Das Paket besteht aus drei Legislativvorschlägen, d. h. einer Änderung der Eigenkapital-RL, einer Änderung der Eigenkapital-VO sowie einem gesonderten Revisionsvorschlag der Eigenkapital-VO im Bereich der Abwicklung. Ziel des Pakets ist es, Banken in der EU künftig widerstandsfähiger gegenüber wirtschaftlichen Schocks zu machen und gleichzeitig einen Beitrag zur Erholung Europas von der COVID-19-Pandemie sowie zum Übergang zur Klimaneutralität zu leisten.
Das Paket der KOM berücksichtigt dabei u. a. Spezifika des europäischen Bankensektors, wie z. B. Hypotheken mit geringem Risiko. Gleichzeitig stellt das Paket sicher, dass Banken genügend Eigenkapital zur Deckung ihrer Risiken vorhalten und bankeninterne Modelle bei der Risikoberechnung vorhandene Risiken nicht zu gering ansetzen. Vorgesehen ist weiterhin eine Verringerung von Befolgungskosten, v.a. für kleine Banken.
Auch Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken (sog. ESG-Risiken) werden von der KOM adressiert, um die Widerstandsfähigkeit des Bankensektors in diesen Bereichen zu erhöhen. So sollen Kreditinstitute künftig verpflichtet werden, ESG- Risiken im Rahmen ihres Risikomanagements systematisch zu ermitteln, offenzulegen und zu steuern. Vorgesehen sind dabei u. a. regelmäßige Klimastresstests sowohl durch die Kreditinstitute selbst als auch durch die Aufsichtsbehörden. Für kleine Institute sollen die Offenlegungspflichten verhältnismäßig ausgestaltet werden.
Schließlich enthält das Paket Regelungen zur Frage der Errichtung von Zweigstellen von Banken aus Drittstaaten in der EU, verbesserte Instrumente zur Beaufsichtigung von Fintech-Gruppen sowie zur Einungsprüfung von leitenden Mitarbeitern in Bezug auf die Führung einer Bank. Christoph Frank